ABG

I. Geltung 
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der 
Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen 
Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch 
Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche 
Bestätigung wirksam. 

II. Vertragsabschluß 
1. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit 
einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie 
Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- 
und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von 
Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht 
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für 
den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen 
Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen 
produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht 
die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar 
sind. 

2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen 
durch das Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend.. Wir sind 
berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen 
durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen 
und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. 


III. Preise 
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab dem Shopbetreiber und 
Inhaber des Shops ohne Installation, Schulung oder sonstige 
Nebenleistungen. Preisangaben können ungültig werden durch:


Wechselschwankungen und Erhöhung der gesetzlichen MwSt.
Preisänderungen durch unseren Vorlieferanten.
Bei Kommissionsware durch Einflussnahme der Besitzer.

Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern 
in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. 
seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind 
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers 
zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach 
besonderer schriftlicher Vereinbarung. 

2. Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen per Nachnahme. 
Ausnahme hiervon sind Lieferungen an registrierte Kunden.

3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle 
tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet. 

4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich 
der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 
% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. 

5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf 
demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit 
Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder 
rechtskräftig sind. 

IV.Lieferung 
1. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt. 

2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die 
Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit 
ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher 
Vertragspflichten beruhte. 

3. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine 
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach 
fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten 
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, 
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle 
leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten 
beruhte. 

4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige 
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden 
Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In 
diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer 
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den 
Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. 
V. Eigentumsvorbehalt 
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im 
kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim 
Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem 
Käufer über. 

2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder 
Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist 
nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für 
den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits 
jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns 
ab. 

3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er 
seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner 
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, 
über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag 
zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber 
dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über 
die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen 
auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die 
Warenempfänger einzuziehen. 

4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen 
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr 
als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen 
entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. 

5. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des 
Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer 
gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die 
Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen 
diese Abtretung an. 


VI. Gewährleistung 
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das 
Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl 
berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu 
liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder 
Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder 
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. 

2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß 
der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht 
offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung 
anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten 
gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. 

3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften 
Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu 
gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir 
von der Gewährleistung befreit. 

4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 Satz 1 gelten 
entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des 
Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von 
Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit 
dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser 
hierdurch nicht berührt. 

5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist 
ausgeschlossen. 

6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist 
ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder 
vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. 

7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des 
Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns 
schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt. 


VII. Schadenersatz 
1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des 
vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde. 

2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß 
wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben 
und der Käufer sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in 
maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand 
rekonstruiert werden können. 

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies 
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, 
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 


VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung 
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und 
Zahlung sowie Gerichtsstand des Shopbetreibers vereinbart, mit der Maßgabe, daß 
wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des 
Käufers zu klagen. 

2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt 
er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen 
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, 
ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder 
gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht 
bekannt sind. 

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen 
des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer 
nicht. 


XI. Sonstige Vereinbarungen 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder 
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen 
Bedingungen dadurch nicht berührt.

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